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O2 Business Service

Antrag auf Entschädigung

Trotz unserer sehr hohen Qualitätsansprüche können wir technische Störungen im Einzelfall leider nicht immer verhindern. Hier können Sie einen Antrag auf Entschädigung gemäß §58 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) stellen, falls Sie von einer Störung betroffen waren. 

Voraussetzungen für den Antrag sind:

  1. Sie haben uns die Störung gemeldet und diese ist inzwischen behoben. 
  2. Die Störung hatte einen Komplettausfall eines Dienstes, z. B. Telefonieren oder Internetnutzung, für 2 oder mehr Tage zur Folge – gerechnet ab dem Zeitpunkt Ihrer Störungsmeldung.

Für kürzere oder nicht gemeldete Störungen ist leider keine Entschädigung möglich. 

Nach Erhalt Ihres Antrags prüfen wir Ihren Anspruch auf Entschädigung und melden uns bei Ihnen zurück.

Antragsformular

Hinweis: Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig und genau aus. Sie helfen uns damit, Ihren Antrag bearbeiten zu können und Rückfragen zu vermeiden.