Trotz unserer sehr hohen Qualitätsansprüche können wir technische Störungen im Einzelfall leider nicht immer verhindern. Hier können Sie einen Antrag auf Entschädigung gemäß §58 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) stellen, falls Sie von einer Störung betroffen waren.
Für kürzere oder nicht gemeldete Störungen ist leider keine Entschädigung möglich.
Nach Erhalt Ihres Antrags prüfen wir Ihren Anspruch auf Entschädigung und melden uns bei Ihnen zurück.
Hinweis: Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig und genau aus. Sie helfen uns damit, Ihren Antrag bearbeiten zu können und Rückfragen zu vermeiden.