18.04.2023
Die Pandemie hat den Arbeitsalltag vieler Menschen verändert. Die Arbeit im Homeoffice statt am gewohnten Arbeitsplatz im Büro oder im Betrieb wurde von der Notwendigkeit zur Regel: Die Zukunft der Arbeit ist flexibel. Wir fassen zusammen, welche Voraussetzungen und Regelungen mit dem Homeoffice einhergehen und wie es gut funktionieren kann.
Der Begriff Homeoffice ist nicht offiziell definiert. Im alltäglichen Sprachgebrauch werden „Homeoffice“ und „mobiles Arbeiten“ oft synonym verwendet – auch der Begriff „Telearbeit“ kommt in diesem Zusammenhang häufig vor. Wir orientieren uns in diesem Beitrag am alltäglichen Sprachgebrauch: Wenn wir von Homeoffice schreiben, ist damit immer auch das mobile Arbeiten gemeint.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Homeoffice bzw. mobilem Arbeiten und Telearbeit.
Wenn von Homeoffice die Rede ist, schließt das meist das mobile Arbeiten mit ein. Das bedeutet im Kern, dass die Arbeit an einem anderen Ort stattfindet als an der ersten Betriebsstätte. Das gilt für die eigenen vier Wände genauso wie für das Arbeiten bei Kundinnen und Kunden oder beispielsweise im Zug. Die Mitarbeitenden Ihrer Firma können den Arbeitsort selbst bestimmen. Dadurch sind sie besonders flexibel.
(Häusliche) Telearbeit bedeutet, dass Ihre Angestellten die Arbeitsleistung ganz oder teilweise an einem festgelegten Ort außerhalb des Betriebs erbringen, in der Regel in ihrer Wohnung oder ihrem Haus.
Für Telearbeit gelten festgelegte Rahmenbedingungen:
Die Arbeit im Homeoffice hat sowohl für Sie als auch für Ihre Belegschaft Vor- und Nachteile. Es gibt zudem große Unterschiede, wie die verschiedenen Branchen Homeoffice in der Praxis umsetzen.
Vorteile
Nachteile
Vorteile
Nachteile
Damit das Arbeiten im Homeoffice reibungslos funktioniert, müssen Sie gemeinsam mit Ihrer Belegschaft sicherstellen, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Natürlich ist das Homeoffice keine gesetzesfreie Zone. Hier gelten dieselben Regeln wie am festen Arbeitsplatz in der Firma. Im Folgenden listen wir einige der wichtigsten gesetzlichen Anforderungen für das Arbeiten im Homeoffice auf.
Anm. d. Red.: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.
Auch im Homeoffice gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) – und zwar sowohl für Sie als auch für Ihre Belegschaft.
Sie müssen auch im Homeoffice einen wirksamen Arbeitsschutz gewährleisten. Ob dieser gegeben ist, können Sie z. B. im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung prüfen. Dazu müssen Ihre Mitarbeitenden einige Fragen zu den individuellen Gegebenheiten im Homeoffice beantworten.
Im Fokus stehen zum einen Gefahren für die physische Gesundheit wie Kabel-Stolperfallen oder ein schlecht eingerichteter Arbeitsplatz. Zum anderen geht es um Gefahren für die psychische Gesundheit – darunter fallen etwa die potenzielle Dauerreichbarkeit oder eine mögliche Isolierung vom Rest des Teams oder der gesamten Firma.
Falls die Antworten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu Bedenken führen, müssen Sie gemeinsam mit den betroffenen Mitarbeitenden Lösungen finden. Auch die arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV) sowie regelmäßige Unterweisungen zur Arbeit im Homeoffice müssen Sie gewährleisten.
Für einen großen Teil der Arbeiten im Homeoffice ist das Internet unerlässlich. Der Zugriff auf das Internet sollte sowohl per Festnetz als auch per Mobilfunk schnell und zuverlässig funktionieren. Das ist z. B. wichtig für:
Allerdings geht mit einem Internetzugang auch die Gefahr von Cyberangriffen einher: Dritte können beispielsweise Zugang zu Betriebsgeheimnissen erhalten oder den Informationsaustausch über das Internet anzapfen.
Moderne Desktop-Computer und Notebooks besitzen zwar viele wichtige Sicherheits-Features – doch mit der hohen Datensicherheit und den leistungsfähigen IT-Infrastrukturen im Unternehmen sind diese Features nicht vergleichbar. Deshalb muss im Homeoffice sichergestellt sein, dass keine Familienmitglieder oder andere unberechtigte Personen Zugriff auf wichtige Daten erhalten. Das erreichen Sie z. B. durch das Einfordern starker Passwörter und mit Virtual Private Networks. Damit sind verschlüsselte Verbindungen direkt zum Firmenserver möglich.
Ihre Mitarbeitenden sollten zudem darauf achten, dass keine unbefugten Dritten bei Telefonaten mithören können, in denen wichtige Unternehmensdaten ausgetauscht werden.
Der Unfallversicherungsschutz für das Homeoffice ist seit Mitte 2021 gesetzlich neu geregelt: im Betriebsrätemodernisierungsgesetzt. Hier ist zwar nicht ausdrücklich von „Homeoffice“ die Rede, sondern von einer „Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort“ – es bedeutet aber dasselbe. Damit ist der Unfallversicherungsschutz bei der mobilen Arbeit gewährleistet: also nicht nur bei Ihren Mitarbeitenden zu Hause, sondern auch im Hotelzimmer, im Ferienapartment und im Zugabteil.
Allerdings gilt kein Unfallversicherungsschutz im Homeoffice, ohne dass Sie eine entsprechende Vereinbarung mit Ihren Mitarbeitenden getroffen haben. Das heißt: Sie müssen wissen und es genehmigt haben, dass Angestellte mobil arbeiten – ansonsten greift der Unfallversicherungsschutz nicht.
Im Sozialgesetzbuch ist festgelegt, dass ein Arbeitsunfall ein Unfall einer versicherten Person infolge der versicherten Tätigkeit ist. Wenn diese Tätigkeit unmittelbar im Betriebsinteresse lag, ist es ein Arbeitsunfall. Wenn ein eigenwirtschaftliches Interesse bestand, ist es kein Arbeitsunfall. Was bedeutet das in der Praxis?
Beispiel 1:
Beispiel 2:
Innerhalb des Homeoffice sind alle Wege als Betriebswege unfallversichert, die in direktem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen. Als Betriebswege gelten z. B. der erste Weg aus dem privaten Bereich an den jeweiligen Arbeitsplatz sowie der Gang zur Toilette oder in die Küche zum Essen. Wichtig zu wissen: Aufenthalte im Badezimmer oder in der Küche sind nicht versichert.
Im Betriebsrätemodernisierungsgesetz ist festgelegt, dass Betriebsräte bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit mitbestimmen können. Dafür gibt es einen neuen Mitbestimmungstatbestand im Betriebsverfassungsgesetz (§ 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG).
Die Entscheidung, mobiles Arbeiten anzubieten, liegt allein bei Ihnen. Der Betriebsrat darf jedoch bei der inhaltlichen Ausgestaltung mitbestimmen. Das betrifft z. B. den zeitlichen Umfang, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeiten und die Orte, an denen mobil gearbeitet wird.
Die Bund-Länder-Konferenz beschloss Anfang 2021 aufgrund der Pandemie eine Homeoffice-Pflicht. Nach der entsprechenden Arbeitsschutzverordnung waren Sie verpflichtet, Ihren Mitarbeitenden Homeoffice anzubieten, falls keine betriebsbedingten Gründe dagegensprachen.
Ab April 2021 galt weiterhin, dass Ihre Mitarbeitenden ein Homeoffice-Angebot annehmen mussten, sofern nichts dagegensprach – z. B. zu wenig Raum, Störungen durch Dritte oder unzureichende Technik.
Die Homeoffice-Pflicht endete am 30. Juni 2021. Auch heute wird immer wieder darüber diskutiert. Doch aktuell gibt es in Deutschland kein gesetzlich festgelegtes Recht auf Homeoffice (Stand: März 2023).
Laut dem ifo Institut (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V.) arbeitet aktuell jeder vierte Arbeitnehmende regelmäßig im Homeoffice.
In einigen Branchen ist der Anteil besonders hoch: Das gilt z. B. für die IT (73,4 %) und die Unternehmensberatung (70,7 %). In der Werbebranche arbeiten mehr als die Hälfte der Beschäftigten (55,2 %) zeitweise im Homeoffice.
Der IT-Branchenverband Bitkom hat eine repräsentative Umfrage zum Thema Homeoffice durchgeführt. Demnach wollen 68 % der Arbeitnehmenden auch nach dem Ende der Infektionsschutzmaßnahmen teilweise oder vollständig im Homeoffice bleiben – vorausgesetzt, ihre Firma erlaubt es. (Stand: März 2023)
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Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob Angestellte im Homeoffice arbeiten dürfen. In einigen Fällen sind spezielle Regelungen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen festgelegt.
Für den Arbeitgeber kann Homeoffice z. B. folgende Nachteile haben:
Arbeitszeiten und erledigte Aufgaben sind schwerer kontrollierbar
Herausforderungen beim Datenschutz gegenüber dem Arbeiten im Unternehmen
Arbeitnehmende, die keinen Arbeitsplatz bei sich zu Hause einrichten können
Sinkende Identifikation der Arbeitnehmenden mit dem Unternehmen
Es gibt im deutschen Arbeitsrecht aktuell kein Recht auf Homeoffice. Daher muss der Arbeitgeber kein Homeoffice anbieten. Nur in der Zeit der Pandemie bestand nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung eine Homeoffice-Angebotspflicht.
Einige der wichtigsten Gründe sind:
Immer mehr Menschen erwarten Flexibilität von Arbeitgebern. Viele ziehen Unternehmen vor, die Homeoffice anbieten. Damit ist das mobile Arbeiten ein Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt.
Homeoffice kann den positiven Effekt haben, die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung zu steigern.
Homeoffice-Lösungen können dazu beitragen, Unternehmenskosten einzusparen. Die Gebühren für Strom, Heizung und Reinigung der Büroflächen sinken.
Die Produktivität steigt. Viele Angestellte arbeiten im Homeoffice produktiver und machen weniger bzw. kürzere Pausen.
Work-Life-Balance: In vielen Fällen lassen sich durch mobiles Arbeiten im Homeoffice Beruf und Familie besser kombinieren. Auch das kann im Wettbewerb um die besten Fachkräfte einen wichtigen Vorteil darstellen.
Homeoffice kann dazu beitragen, die Umwelt zu schonen. Denn damit entfällt das Pendeln – und das spart Energie.
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