17.08.2023
Digitale Technologien und Prozesse werden zunehmend unverzichtbar. Damit Unternehmen die notwendigen Investitionen für einen Transformationsprozess stemmen können, gibt es staatliche Förderprogramme, die gezielt Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen im Bereich Digitalisierung bieten.
Auf Ebene der EU spielt das Programm „Digitales Europa“ eine zentrale Rolle. Es zielt darauf ab, Projekte in fünf Schlüsselbereichen voranzutreiben:
Supercomputing
Fortgeschrittene digitale Kompetenzen
Gewährleistung einer breiten Nutzung digitaler Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft
Die dahinterstehende Philosophie: Durch die Digitalisierung europäischer Unternehmen wird die EU unabhängiger von anderen Weltregionen und wirtschaftlich resilienter. Der digitale Wandel gilt zudem als wichtiger Baustein für die Erreichung der Klimaziele.
Das Programm „Digitales Europa“ hat ein Gesamtbudget von 7,5 Milliarden Euro und ist für den Finanzrahmen der Jahre 2021 bis 2027 geplant. Es richtet sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie sollen von der EU-Förderung für Digitalisierung besonders profitieren. Beispielsweise durch den „European Digital Innovation Hub“, der ihnen Zugang zu Dienstleistungen wie Beratung oder Technologieerprobung verschafft.
Daneben gibt es mit „Horizont Europa“ für Forschung und Innovation, „Connecting Europe“ für digitale Infrastruktur, der „Aufbau- und Resilienzfazilität“ und dem Strukturfonds weitere Programme zur Förderung des digitalen Wandels.
(Stand: Juli 2023)
Neben den Programmen der EU profitieren Unternehmen auch von der Förderung der Digitalisierung in Deutschland. Hierzulande stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf Antrag Zuschüsse bereit, die den technologischen Wandel vorantreiben sollen. Dazu wurden fünf Programme ins Leben gerufen:
Die „go-digital“-Förderung ist für kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als hundert Beschäftigten und einem jährlichen Umsatz von weniger 20 Millionen Euro im Bereich gewerbliche Wirtschaft und Handwerk vorgesehen.
Die maximale Fördersumme beträgt 16.500 Euro. Die Mittel werden für Beratungs- und Umsetzungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen in den Bereichen Digitalisierungsstrategie, IT-Sicherheit, digitalisierte Geschäftsprozesse, Datenkompetenz und digitale Markterschließung bereitgestellt.
Das Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ bietet Finanzierungszuschüsse für digitale Technologien und die damit verbundenen Prozesse. Entsprechend umfasst die Subvention zwei Module. Modul eins unterstützt die Ausgaben für die eigentliche Technologie. Modul zwei fördert die Qualifizierung der Beschäftigten.
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen aus allen Branchen mit zwischen drei und 499 Beschäftigten, die ein Digitalisierungsvorhaben z. B. in den Bereichen Software, Hardware oder Mitarbeiterqualifizierung planen.
Grundsätzlich beträgt die maximale Fördersumme 50.000 Euro. Geht es allerdings um Investitionen in die Wertschöpfungskette oder ganze Firmennetzwerke, kann sie auf bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen steigen.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“ ebenfalls eine Förderung der Digitalisierung an. Die KfW stellt Unternehmen hierbei Mittel in Höhe von 25.000 Euro bis 25 Millionen Euro zur Verfügung, um Investitionen und Betriebsmittel in den Bereichen Innovation und Digitalisierung zu tätigen. Das Angebot richtet sich an Unternehmen jeder Größe sowie Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung.
Gefördert werden u. a. Investitionen in:
Konzepte zu Daten- und IT-Sicherheit
Projekte im Rahmen von Industrie 4.0
Weiterbildungsmaßnahmen rund um die Digitalisierung
Ausbau von Breitbandnetzen innerhalb des Unternehmens
Nicht nur bundesweit, auch auf Länderebene gibt es Förderprogramme. Abhängig vom Sitz Ihres Unternehmens werden Investitionen in die Digitalisierung gefördert. Kofinanzierungen der europäischen Förderungen und die Umsetzung bundesweiter Programme wie „go-digital“ und „Digital Jetzt“ können in der Regel ergänzend in Anspruch genommen werden.
Allerdings sind die meisten Fördertöpfe in ihrer Höhe und zeitlichen Verfügbarkeit begrenzt. Als Unternehmensverantwortliche sollten Sie vor der Beantragung etwaige Fristen gründlich recherchieren.
Digitalisierungsprämie Plus
Innovationsgutschein Hightech Digital
Intensivberatung für das Handwerk
Invest BW
UnternehmensWert: Mensch plus
Digitalbonus Bayern Standard/Plus
Innovationskredit 4.0
Transformation@Bayern
Gründerförderung mit „Start? Zuschuss!“
Technologieorientierte Unternehmensgründung
Bayerisches Technologieförderungsprogramm plus
Bayerische Förderung von Verbundprojekten
Digitale Spiele
InvestitionsBONUS
Digitalprämie Berlin
Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)-Digital
Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0
Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) der Förderbank
Hamburg digital
Digitalbonus
Digitalisierungsberatung
Förderprogramm Distr@l
Förderprogramm Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen
DigiTrans – Förderung der digitalen Transformation
Qualifizierungsprojekte für Beschäftigte
Digitalbonus Niedersachsen
Förderprogramm Soziale Innovation
Beratung durch das Niedersächsische Zentrum für gute digitale Arbeit und Mitbestimmung (ZegdAM)
Niedersächsisches Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen
Niedrigschwellige Innovationsförderprogramm (nIFP)
NRW Bank Digitalisierungskredit
Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW
MID-Gutschein „Digitalisierung“
Förderprogramm Digiboost
Implementierung betrieblicher Innovationen (IBI)
ISB Beratungsprogramm für den Mittelstand
DigitalStarter Saarland
Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE (Kofinanzierung durch EU-Programm Digitales Europa)
Investitionsbank Sachsen Digitalisierungsdarlehen
Weiterbildung Direkt & Betrieb
GRW Unternehmensförderung; Erwachsenenbildung Digital
DigitalPakt SH – Öffentliche Schulen
Zuschüsse für digitale Transformation von Kultureinrichtungen
IB.SH Investitionsdarlehen
Darlehen der Bürgschaftsbank
Seed- und Start-up Fonds II
Digitalbonus Thüringen
Technologie- und Innovationsförderung EFRE (Kofinanzierung durch EU-Programm Digitales Europa)
Um die verschiedenen Digitalisierungsförderprogramme der Länder besser einschätzen zu können, skizzieren wir in der Folge beispielhaft drei der bekanntesten Programme.
Nordrhein-Westfalen fördert die Digitalisierung maßgeblich über das Programm „Mittelstand Innovativ & Digital“ (MID). Es richtet sich vor allem an Kleinstunternehmen und KMU, die mit der Förderung konkrete Digitalisierungsmaßnahmen umsetzen sollen. Unternehmen können dabei aus zwei Förderschwerpunkten wählen.
Ein Schwerpunkt sind digitale Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen. NRW fördert damit die branchenspezifische Integration technologischer Entwicklungen wie Machine Learning, Augmented/Virtual Reality (AR/VR) und Data-Mining.
Der zweite Schwerpunkt liegt auf digitalen Prozessen. Damit unterstützt das Land die Anschaffung von Hard- und Software, die Betriebsabläufe digitaler und damit effizienter gestalten.
Mit dem „Digitalbonus“ fördert der Freistaat Bayern die Digitalisierung kleiner Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren Jahresumsatz 10 Millionen Euro nicht übersteigt.
Vor allem die Dienstleistungs- und Prozessdigitalisierung sowie eine verbesserte Cybersecurity stehen dabei im Vordergrund. Ziel des Digitalbonus ist es, die digitale Transformation kleiner Unternehmen zu unterstützen und sie z. B. besser vor Hackerangriffen zu schützen.
Die „Digitalisierungsprämie Plus“ ist eine Maßnahme der „Initiative Wirtschaft 4.0“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg. Sie ist Teil der landesweiten Digitalisierungsstrategie „digital@bw“.
Antragsberechtigt sind KMU mit bis zu 500 Angestellten, die Vorhaben und Projekte zwischen 5000 Euro und 100.000 Euro finanzieren wollen.
Das Bundesland fördert Digitalisierungsprojekte, für die neue digitale Systeme für Produkte, Dienstleistungen und Prozesse oder KI-Anwendungen eingeführt werden sollen. Außerdem sind Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit und Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter förderungsfähig.
Die Digitalisierung wird auf vielen Ebenen gefördert. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen gibt es zahlreiche Programme zur Unterstützung beim technischen Wandel.
Auf EU-Ebene legt vor allem das Programm „Digitales Europa“ einen Fokus auf KMU.
Zusätzlich zu den EU-Förderungen hat das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bundesweite Förderprogramme für die Digitalisierung aufgelegt.
Jedes Bundesland bietet – zusätzlich zu den europäischen und bundesweiten Förderungen – lokale Programme zur Unterstützung der Digitalisierung in Unternehmen an. Viele richten sich explizit an KMU.
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Aufgrund der Vielzahl der Förderprogramme unterscheidet sich die Einordnung von Investitionen, die unterstützt werden, teils stark. Beispielsweise können unter die Investitionen in Digitalisierung Ausgaben wie der Aufbau eines Onlineshops, Investitionen in IoT-Geräte, Anschaffungskosten für Hard- und Software, und Ausgaben für Beratung, Implementierung und Fortbildung fallen.
Zu den bundesweiten Fördermitteln für die Digitalisierung gehören die Programme „go-digital“, „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“, „BAFA – Förderung unternehmerischen Know-hows“, die „Bundesförderung im Bereich Cloud- und Edge-Infrastruktur und -Services“ und die Förderungen durch die KfW. Dazu kommen zahlreiche landesspezifische Programme und EU-Fördertöpfe.
Für die Förderung der Digitalisierung gibt es u. a. diese vier wichtigen Arten von Fördermitteln: Zuschüsse, Darlehen, öffentliche Beteiligungen und Bürgschaften. Zuschüsse sind finanzielle Zuwendungen, die Sie in der Regel nicht zurückzahlen müssen. Darlehen im Bereich der Förderung haben meist geringere Zinssätze als auf dem Kapitalmarkt. Öffentliche Beteiligungen erhöhen die Eigenkapitalquote und erleichtern so die weitere Kapitalbeschaffung. Bürgschaften sichern Kredite ab und senken so für die beteiligten Banken das Ausfallrisiko.
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